Auszug aus den Vereinsstatuten des Österreichischen Lateinamerika-Instituts
Fassung vom 6. Oktober 2005
§1 Name und Sitz
Der Verein „Österreichisches Lateinamerika-Institut“, hat seinen Sitz in Wien. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Bundesgebiet der Republik Österreich.
§2 Zweck
Die Tätigkeit des Institutes ist gemeinnützig, nicht auf Gewinn gerichtet und verfolgt nachstehende Ziele:
a) Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den lateinamerikanischen und iberischen Ländern einerseits und Österreich andererseits
b) Planung und Durchführung österreichischer Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Lateinamerika
c) Planung und Durchführung von Forschungsprojekten, Durchführung von Lehrgängen und Sprachkursen & damit verbundene wissenschaftliche Publikationen, Dokumentationen und Öffentlichkeitsarbeit.
d) Bildungsarbeit zu Lateinamerika, insbesondere im Bereich der postgradualen Ausbildung
e) Vertiefung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehung
f) Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit für Lateinamerika und die iberischen Länder in Österreich
§3 Maßnahmen zur Erreichung des Vereinszwecks
2) Ideelle Mittel
Die Maßnahmen umfassen die Sammlung aller für die wechselseitigen Beziehungen wesentlichen Informationen, die Erfassung von Lateinamerika-ExpertInnen, die Betreuung lateinamerikanischer Gruppen und profilierter Persönlichkeiten in Österreich, Studien- und Forschungsberatung, Pflege des kulturellen Austausches & Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, das Internet als Kommunikationsmedium zur Verbreitung lateinamerikabezogener Inhalte, die Veröffentlichung von Content im E-Learning-Bereich, Führung einer Bibliothek & Dokumentationsstelle, die Herausgabe von lateinamerikabezogenen Publikationen.
3) Materielle Mittel
Die Mittel zur Erreichung des angeführten Zweckes werden gebildet durch a) Einhebung von Mitgliedsbeiträgen, b) Unterstützung durch Sponsoren c) Subventionen d) Projektförderung seitens (inter)nationaler öffentl. und privater Geldgeber e) Dotierung und Vermittlung von Stipendien f) die Erträgnisse eines allfälligen Vermögens sowie aus sonstigen Einnahmen des Instituts aus Veranstaltungen, Sprachkursbeiträgen und Publikationen.
§4 Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Instituts gliedern sich in Studierende, ordentliche, Firmen- und Ehrenmitglieder. Studentische Mitglieder sind Personen mit gültigem Studentenausweis im Stadium der Weiterbildung. Ordentliche Mitglieder sind Personen, die sich an der Vereinsarbeit aktiv beteiligen. Firmenmitglieder sollen die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die aufgrund ihrer besonderen Verdienste um das Institut vom Vorstand vorgeschlagen werden.
§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. Der Austritt kann jeweils per 31. Dezember erfolgen und muss dem Vorstand mind. 3 Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Hierfür ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als 6 Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist; die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Beträge bleibt hievon unberührt. Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung von Mitgliedspflichten oder unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge verfallen.
§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder
a) Jedes Ordentliche Mitglied besitzt in der Generalversammlung eine Stimme sowie das aktive und passive Wahlrecht.
b) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu Verlangen.
c) Mind. ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung verlangen.
d) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Instituts nach Kräften zu fördern und zu unterlassen, wodurch Ansehen und Ziele des Instituts Schaden erleiden könnten. Sie haben die Statuten zu beachten und sind zur pünktlichen Zahlung der vorgeschriebenen Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
§8 Organe des Vereins
Die Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, der Beirat, die RechnungsprüferInnen und das Schiedsgericht.
§9 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt und ist vom Vorsitzenden 14 Tage vorher schriftlich einzuberufen. Den Vorsitz führt der/die Präsident/in des Vereines, im Falle seiner Verhinderung der/die ihn vertretende Vizepräsident/in. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder nach erfolgter Eröffnung durch den Vorsitzenden beschlussfähig. Wahlen und Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebene gültigen Stimmen.
§10 Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung obliegt die Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsbericts sowie des Rechnungsabschlusses, die Wahl bzw. Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer/innen, die Entlastung des Vorstands, die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft, die Beschlussfassung über Statutenänderungen und freiwillige Auflösung des Instituts, die Ernennung des/der Ehrenpräsidenten/in.
Wien, am 26. Jänner 2010