Deutsch | Español
 
 Partnerseiten

Auszug aus den Vereinsstatuten des Österreichischen Lateinamerika-Instituts

Fassung vom 6. Oktober 2005

§1 Name und Sitz

Der Verein „Österreichisches Lateinamerika-Institut“, hat seinen Sitz in Wien. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das Bundesgebiet der Republik Österreich.

§2 Zweck

Die Tätigkeit des Institutes ist gemeinnützig, nicht auf Gewinn gerichtet und verfolgt nachstehende Ziele:

a) Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den lateinamerikanischen und iberischen Ländern einerseits und Österreich andererseits
b) Planung und Durchführung österreichischer Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit für Lateinamerika
c) Planung und Durchführung von Forschungsprojekten, Durchführung von Lehrgängen und Sprachkursen &  damit verbundene wissenschaftliche Publikationen, Dokumentationen und Öffentlichkeitsarbeit.
d) Bildungsarbeit zu Lateinamerika, insbesondere im Bereich der postgradualen Ausbildung
e) Vertiefung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehung
f) Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit für Lateinamerika und die iberischen Länder in Österreich

§3 Maßnahmen zur Erreichung des Vereinszwecks

2) Ideelle Mittel

Die Maßnahmen umfassen die Sammlung aller für die wechselseitigen Beziehungen wesentlichen Informationen, die Erfassung von Lateinamerika-ExpertInnen, die Betreuung lateinamerikanischer Gruppen und profilierter Persönlichkeiten in Österreich, Studien- und Forschungsberatung, Pflege des kulturellen Austausches & Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, das Internet als Kommunikationsmedium zur Verbreitung lateinamerikabezogener Inhalte, die Veröffentlichung von Content im E-Learning-Bereich, Führung einer Bibliothek & Dokumentationsstelle, die Herausgabe von lateinamerikabezogenen Publikationen. 
 
3) Materielle Mittel

Die Mittel zur Erreichung des angeführten Zweckes werden gebildet durch a) Einhebung von Mitgliedsbeiträgen, b) Unterstützung durch Sponsoren c) Subventionen d) Projektförderung seitens (inter)nationaler öffentl. und privater Geldgeber e) Dotierung und Vermittlung von Stipendien f) die Erträgnisse eines allfälligen Vermögens sowie aus sonstigen Einnahmen des Instituts aus Veranstaltungen, Sprachkursbeiträgen und Publikationen.

§4 Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Instituts gliedern sich in Studierende, ordentliche, Firmen- und Ehrenmitglieder. Studentische Mitglieder sind Personen mit gültigem Studentenausweis im Stadium der Weiterbildung. Ordentliche Mitglieder sind Personen, die sich an der Vereinsarbeit aktiv beteiligen. Firmenmitglieder sollen die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die aufgrund ihrer besonderen Verdienste um das Institut vom Vorstand vorgeschlagen werden.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. Der Austritt kann jeweils per 31. Dezember erfolgen und muss dem Vorstand mind. 3 Monate vorher schriftlich mitgeteilt werden. Hierfür ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als 6 Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist; die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Beträge bleibt hievon unberührt. Der Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung von Mitgliedspflichten oder unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge verfallen.

§7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

a) Jedes Ordentliche Mitglied besitzt in der Generalversammlung eine Stimme sowie das aktive und passive Wahlrecht.
b) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu Verlangen.
c) Mind. ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung verlangen.
d) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Instituts nach Kräften zu fördern und zu unterlassen, wodurch Ansehen und Ziele des Instituts Schaden erleiden könnten. Sie haben die Statuten zu beachten und sind zur pünktlichen Zahlung der vorgeschriebenen Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

§8 Organe des Vereins

Die Organe des Vereines sind die Generalversammlung, der Vorstand, der Beirat, die RechnungsprüferInnen und das Schiedsgericht.

§9 Die Generalversammlung

Die Generalversammlung findet mindestens alle zwei Jahre statt und ist vom Vorsitzenden 14 Tage vorher schriftlich einzuberufen. Den Vorsitz führt der/die Präsident/in des Vereines, im Falle seiner Verhinderung der/die ihn vertretende Vizepräsident/in. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder nach erfolgter Eröffnung durch den Vorsitzenden beschlussfähig. Wahlen und Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebene gültigen Stimmen.

§10 Aufgaben der Generalversammlung

Der Generalversammlung obliegt die Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsbericts sowie des Rechnungsabschlusses, die Wahl bzw. Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer/innen, die Entlastung des Vorstands, die Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft, die Beschlussfassung über Statutenänderungen und freiwillige Auflösung des Instituts, die Ernennung des/der Ehrenpräsidenten/in.

Wien, am 26. Jänner 2010


(c) 2002 LAI powered by iEdit
Institut
 Öffnungszeiten
 Team
 Mitgliedschaft
 Impressum

Sprachkurse
 Spanisch und Portugiesischkurse

Veranstaltungen
 Juli 2010
 August 2010
 September 2010
 Oktober 2010
 November 2010

Universitätslehrgang
 Hauptseite
 WS 2010/11
 Intranet


Werbung